07.06.2024

Bekanntmachungen von kantonalen Verwaltungsbehörden

Pfäffikon. Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen – Festsetzung nach §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 3. Juni 2024 verfügt:

  1. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Pfäffikon im Mst. 1:5000 vom 15. Februar 2024 wird festgesetzt.
  2. Die Abgrenzung von Wald und Nichtbauzonen in der Gemeinde Pfäffikon wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 15. Februar 2024 festgesetzt.
  3. Die Abgrenzung von Wald und Bauzone (Ergänzung) in der Gemeinde Pfäffikon wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 15. Februar 2024 festgesetzt.
  4. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Pfäffikon liegt während der Rekursfrist und der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
  5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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